Der Bundestag hat Korrekturen an der geplanten Vergütungsreform für Psychotherapeuten beschlossen, um Gesundheitsausgaben zu senken. Künftig wird die Vergütung für ambulante Behandlungen gedeckelt, was bedeutet, dass Therapeuten für ein hohes Patientenaufkommen geringere Honorare erhalten. Von dieser Budgetierung ausgenommen sind Behandlungen von Kindern, Jugendlichen sowie schwer erkrankten Personen, für die weiterhin eine volle Vergütung gilt. Experten und Fachverbände äußern jedoch Bedenken hinsichtlich der allgemeinen Versorgungslage. Sie befürchten, dass Therapeuten sich aufgrund der finanziellen Anreize verstärkt auf die ausgenommenen Gruppen konzentrieren könnten, während Patienten mit weniger akuten Beschwerden noch längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Kritiker warnen, dass dies dazu führen könnte, dass Betroffene erst dann Hilfe erhalten, wenn ihre Erkrankung bereits einen schweren Verlauf genommen hat.
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