Ab sofort gelten in der Europäischen Union strengere Vorschriften gegen irreführende Werbeversprechen bezüglich der Nachhaltigkeit von Produkten. Die sogenannte EmpCo-Richtlinie untersagt vage Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „grün“, sofern diese nicht durch konkrete Nachweise belegt werden können. Zudem wird die Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ eingeschränkt, wenn diese lediglich auf CO2-Kompensationszahlungen basieren. Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln greifen neue Vorgaben: Diese müssen künftig auf staatlichen oder extern zertifizierten Systemen beruhen. Während Befürworter wie die SPD-Abgeordnete Delara Burkhardt den Schutz vor unlauterem Wettbewerb betonen, äußern Wirtschaftsvertreter Kritik an der praktischen Umsetzung. Insbesondere die Rechtsunsicherheit bei der Anwendung der neuen Regeln stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen, da bestehende Verpackungen und eigene Kennzeichnungen nun einer kritischen Prüfung unterzogen werden müssen.
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