Das Regierungsprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt enthält zahlreiche migrationspolitische Forderungen, von denen laut Experten zwei Drittel rechtlich nicht umsetzbar sind. Ein Drittel der Maßnahmen fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundeslandes, während ein weiteres Drittel gegen deutsches, europäisches oder internationales Recht verstößt. Dies betrifft unter anderem die geplante Verweigerung von Asylanträgen, die Aussetzung des Asylrechts durch Notstandsklauseln sowie die Kürzung von Sozialleistungen für Geflüchtete. Zudem sind viele Behauptungen der Partei, etwa zur Vermögensanrechnung oder zu Rückführungsabkommen, rechtlich unzutreffend oder liegen in der Kompetenz des Bundes. Dennoch könnte eine AfD-geführte Landesregierung bestehende Ermessensspielräume im Aufenthaltsrecht nutzen, um Verwaltungsprozesse zu verschärfen oder Standards bei der Integration und Abschiebung zu ignorieren, was langwierige juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen würde.
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